Betriebsrat am Max-Planck-Institut für Verhaltensbiologie
Der Betriebsrat ist eine wichtige Institution in Unternehmen und Organisationen weltweit. Er besteht aus gewählten VertreterInnen der Arbeitnehmer und hat die Aufgabe, deren Interessen zu vertreten und die Kommunikation zwischen der Belegschaft und der Institutsleitung zu fördern. Zu den Hauptaufgaben eines Betriebsrats gehören die gesetzliche Mitbestimmung bei Personalentscheidungen, die Verhandlung von Tarifverträgen, die Überwachung der Einhaltung von Arbeitsgesetzen und die Lösung von Konflikten am Arbeitsplatz. Die gesetzliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Institutsleitung bildet das Betriebsverfassungsgesetz.
Der Betriebsrat spielt eine entscheidende Rolle, wenn um Angelegenheiten wie beispielsweise die Sicherung und Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten oder den Arbeitsschutz geht. Durch die gesetzlich vorgeschriebenen, monatlichen Gespräche mit der Institutsleitung trägt der Betriebsrat dazu bei, Missverständnisse und Konflikte frühzeitig zu erkennen und zu lösen.
Alle Angelegenheiten des Betriebsrats werden selbstverständlich, gemäß den gesetzlichen Vorgaben, streng vertraulich behandelt.
Der neue Betriebsrat besteht aus fünf Mitgliedern von allen drei Standorten. Nicole wurde zur Vorsitzenden und Robert zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt, Stephen wird den Betriebsrat des Instituts als Delegierter im Gesamtbetriebsrat der Max-Planck-Gesellschaft vertreten.
Wir treffen uns regelmäßig am Donnerstag um 10 Uhr an einem der drei Standorte in Möggingen, Konstanz oder der Bücklestrasse. Ihr könnt gerne auch einfach spontan vorbeikommen. Das BR Büro in Raum M107 in der Mühle in Möggingen ist donnerstags immer von 8.00 – 13.00 Uhr besetzt. Wenn ihr ein Problem habt, das ihr ansprechen möchtet, meldet euch bitte!